Bis zu 5300€ Förderung durch Land und Bund

Landesförderung für Solaranlagen

       Der schnellste Weg zur Landesförderung in OÖ
Der schnellste Weg zur Landesförderung in OÖ

Wer wird gefördert?

Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder der Mieter bzw. die Mieterin der Liegenschaft.

Besitzen Förderungswerber bzw. Förderungswerberinnen sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitze, so kann eine Förderung nur für jenen Wohnsitz gewährt werden, der vom Zeitpunkt des Antrages rückwirkend seit 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.

Einkommensgrenzen

Das Jahreshaushaltseinkommen  besteht aus der Summe der Einkommen des Förderungswerbers und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners und darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:

 1 Person  37.000 Euro
 2 Personen  55.000 Euro
 Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt ohne Einkommen  zusätzlich 5.000 Euro
 Alimentationsverpflichtungen pro Kind  zusätzlich 5.000 Euro

Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer.
Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, gesetzlich geregelten Waisenrenten, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen.

Einkommensnachweise

  1. Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind:
    Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung.
  2. Zur Einkommensteuer veranlagte Personen:
    Letzter Einkommensteuerbescheid.
  3. Landwirte:
    Letzter land- und forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid.
  4. Kinderbetreuungs- und Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe u. dgl., Bestätigung über den Bezug von Arbeitslosengeld.
  5. Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, müssen ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten (§ 6 Abs. 9 Oö. WFG 1993, idgF) sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 36 Monate lang oben genannte Leistungen oder Einkünfte bezogen.

Was wird gefördert?

Thermische Solaranlagen

  • für Häuser bis zu drei Wohnungen
    Der Zuschuss beträgt:
    für die Warmwasseraufbereitung oder Übergangsheizung bei Verwendung einer
    wassergeführten Solaranlage mit Wärmemengenzähler
    • 1.100 Euro als Sockelbetrag und zusätzlich
    • 75 Euro pro Standard-Kollektorfläche bzw.
    • 110 Euro pro Vakuum-Kollektorfläche
    Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss
    • bei Standard-Kollektoren mindestens 4 ,
    • bei Vakuum-Kollektoren mindestens 3 betragen.
    Die Höhe der Förderung ist mit 3.000 Euro begrenzt.
     
    Wenn eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt, erhöht sich der Zuschuss auf:
    • 100 Euro pro Standard-Kollektorfläche bzw.
    • 140 Euro pro Vakuum-Kollektorfläche.
    Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss
    • bei Standard-Kollektoren mindestens 4 ,
    • bei Vakuum-Kollektoren mindestens 3 betragen.
    Die Höhe dieser Förderung ist mit 3.800 Euro begrenzt.

    Bei Erweiterung bzw. Austausch einer bestehenden älteren Solaranlage durch neue Kollektoren entfällt der Sockelbetrag.
    Ein Wärmemengenzähler ist in jedem Fall vorzusehen!
  • für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei WohnungenDer Zuschuss beträgt:
    • 200 Euro pro Standard-Kollektorfläche oder
    • 240 Euro pro Vakuum-Kollektorfläche
    Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss mindestens  2,5 je  Wohnung betragen.
    Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt.
    Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen.
  • für Wohnheime
    Der Zuschuss beträgt:
    • 200 Euro pro Standard-Kollektorfläche oder
    • 240 Euro pro Vakuum-Kollektorfläche.
    Die förderbare Kollektorfläche ist mit 1,5 (Aperturfläche) je Heimplatz begrenzt.
    Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt.
    Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen.

Hinweis: Bei einer Förderung des Anlagencontractings gem. § 3 Abs. 5 der Oö. Neubauförderungsverordnung 2009 kann die Förderung auf die Rechnung des Anlagencontractors an den Antragsteller gewährt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Bundesförderung

Langtitel

Austausch von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien, Effizienzsteigerung und innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien

Beschreibung

Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2002).

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Solaranlage eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sein. Ersatzweise müssen die Kollektoren nach der „Solar Keymark“ Richtlinie zertifiziert sein, eine 10-jährige Garantie aufweisen und dürfen nicht galvanisch beschichtet sein.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes oder wwb gilt eine Förderpauschale von 750 Euro. mehr

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2017 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

Thema

Erneuerbare Energien, Energie-Effizienz, Bauen und Sanieren

Zielgruppe

Private Haushalte

Kurzbeschreibung

Förderaktion für die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Beheizung.