Bis zu 5200€ Förderung durch Bund und Land

Holzheizungen Bundesförderung

Austausch von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien, Effizienzsteigerung und innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien

 

Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen, sowie Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird. Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn eine mit Holz befeuerte Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2003), gegen Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte getauscht oder der Brennstoffverbrauch der 15 Jahre alten Holzheizung durch die Errichtung eines Pelletkaminofens reduziert wird.

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Holzheizung eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderungspauschale für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, beträgt 2.000 Euro. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2003 durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden "Holzheizungen".

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2017 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 01.03.2017 bis spätestens 30.11.2017 durchgeführt werden. Hier können Sie die Registrierung vornehmen.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertiggestellt und abgerechnet werden kann.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wurde bereits im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.

Thema

Erneuerbare Energien, Energie-Effizienz, Bauen und Sanieren

Zielgruppe

Private Haushalte

Kurzbeschreibung

Förderaktion für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletkaminöfen.

Landesförderung

Förderungsart und –ausmaß:

               Pellets- und Hackgutheizungen:

 

Förderung Neuanlage: € 2.300,00

 

Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine

Pellets- oder Hackgutheizung: € 2.800,00

 

 

 

Scheitholzheizung:

 

Förderung Neuanlage: € 1.200,00

 

Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine

Scheitholzheizung € 1.700,00

 

 

 

 

Landwirtschaftliche Hackgutheizung:

Förderwerber: Natürliche Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb

in eigenem Namen und auf eigene Rechnung führen.

 

Förderung Neuanlage (Eine Neuanlage ist nur dann gegeben, wenn bisher noch keine

Biomasseheizanlage bestanden hat!): € 2.700,00

 

Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine

landwirtschaftliche Hackgutheizung: € 3.200,00