Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder der Mieter bzw. die Mieterin der Liegenschaft.
Besitzen Förderungswerber bzw. Förderungswerberinnen sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitze, so kann eine Förderung nur für jenen Wohnsitz gewährt werden, der vom Zeitpunkt des Antrages rückwirkend seit 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.
Einkommensgrenzen
Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus der Summe der Einkommen des Förderungswerbers und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners und darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
1 Person | 37.000 Euro |
2 Personen | 55.000 Euro |
Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt ohne Einkommen | zusätzlich 5.000 Euro |
Alimentationsverpflichtungen pro Kind | zusätzlich 5.000 Euro |
Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung,
Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer.
Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, gesetzlich geregelten Waisenrenten, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen.
Einkommensnachweise
Hinweis: Bei einer Förderung des Anlagencontractings gem. § 3 Abs. 5 der Oö. Neubauförderungsverordnung 2009 kann die Förderung auf die Rechnung des Anlagencontractors an den Antragsteller gewährt werden.
Langtitel
Austausch von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien, Effizienzsteigerung und innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien
BeschreibungGefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2002).
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Solaranlage eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sein. Ersatzweise müssen die Kollektoren nach der „Solar Keymark“ Richtlinie zertifiziert sein, eine 10-jährige Garantie aufweisen und dürfen nicht galvanisch beschichtet sein.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes oder wwb gilt eine Förderpauschale von 750 Euro. mehr
Registrierung und Antragstellung
Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2017 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.
Thema |
Erneuerbare Energien, Energie-Effizienz, Bauen und Sanieren |
Zielgruppe |
Private Haushalte |
Kurzbeschreibung |
Förderaktion für die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Beheizung. |
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